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Montag – Freitag             7:00 – 18:00
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Montag – Donnerstag      7:30 - 12:00
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AGB

GESCHÄFTSBEDINGUNGEN DER FIRMA ERNST SCHMIDBERGER E. U.
Linzer Straße 54 | 4531 Kematen a. d. Krems 

I. Geltungsbereich:
Sämtliche Lieferungen, Leistungen und Angebote der Firma Schmidberger erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen; diese sind Bestandteil eines jeden mit der Firma Schmidberger abgeschlossenen Vertrages und gelten auch für alle zukünftigen Geschäftsverbindungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart wurden/werden. Abweichende Vereinbarungen haben nur dann eine Gültigkeit, wenn sie schriftlich erfolgen und diese Vereinbarung von der Geschäftsführung der Firma Schmidberger unterfertigt ist. Die Firma Schmidberger übernimmt für etwaige Abweichungen von Prospekten sowie für allfällige Druckfehler keinerlei Gewähr.

II. Lieferungen:
Wenn nicht ausdrücklich verbindlich fixe Lieferzeiten zugesagt wurden, gelten angegebene Lieferzeiten nur annähernd. Firma Schmidberger hat ihren Vertrag dann erfüllt, wenn die Ware (Fahrzeug, Gartengerät etc.) beim Erfüllungsort vereinbarungsgemäß zur Abholung bereitgestellt und der Käufer hiervon nachweislich verständigt wurde; jedenfalls aber wenn der Käufer das Kaufobjekt übernommen hat. Die Abholfrist beträgt 14 Tage ab der Verständigung des Käufers. Wird der Kaufgegenstand verspätet übernommen, ist die Firma Schmidberger berechtigt, eine angemessene Standgebühr zu verrechnen. Eine Haftung für Schäden besteht nur bei grober Fahrlässigkeit. Seitens des Käufers ist der Vertrag dann erfüllt, wenn der Kaufpreis samt allen aus dem Vertrag ersichtlichen Nebenpflichten erfüllt und bei der Firma Schmidberger eingegangen sind. Im Falle des Zahlungsverzugs werden Verzugszinsen in der Höhe von 10 % p. a. zzgl. Interventionspesen/Mahngebühren vereinbart. Erfüllungsort ist der Sitz der Firma Schmidberger, aktuell 4531 Kematen a. d. Krems, Linzer Straße 54. Der Käufer hat den Kaufgegenstand am Übernahmeort zu überprüfen. Mit der Übernahme bestätigt er die Auslieferung und gehen mit der Übernahme, spätestens mit Ablauf der vereinbarten Übernahmefrist, alle Gefahren auf den Käufer hinsichtlich des Vertragsobjektes über.

III. Eigentumsvorbehalt:
Für den Fall, dass der Kaufgegenstand vor vollständiger Bezahlung des Kaufpreises an den Käufer ausgefolgt wird, bleibt der Kaufgegenstand bis zur vollständigen Bezahlung des gesamten Kaufpreises samt Nebenspesen im Eigentum der Firma Schmidberger. Wird von einem Dritten auf das unter Eigentumsvorbehalt ausgefolgte Kaufobjekt gegriffen, so hat der Käufer den Vorbehaltseigentümer unverzüglich hiervon zu verständigen. Im Fall einer Fremdfinanzierung des Kaufpreises ist die Firma Schmidberger berechtigt den Eigentumsvorbehalt an den Dritten (Geldgeber) abzutreten.
IV. Zahlungsziel/Aufrechnungsverbot: Sofern nicht gesondert etwas anderes vereinbart wird, sind sämtliche Rechnungen sofort nach Erhalt ohne Abzug fällig und zu bezahlen. Ein Aufrechnungsrecht seitens des Käufers ist ausgeschlossen, es sei denn, eine Gegenforderung ist ausdrücklich seitens der Firma Schmidberger anerkannt oder rechtskräftig gerichtlich festgestellt. Forderungen gegen die Firma Schmidberger dürfen ohne die ausdrückliche schriftliche Zustimmung derselben nicht an Dritte abgetreten werden.


V. Gewährleistung:
Der Käufer hat die Ware bei Übergabe/Übernahme augenscheinlich zu prüfen und allfällige Mängel unverzüglich anzuzeigen. Wenn es sich um Verbrauchergeschäfte handelt, gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Für alle Unternehmer gilt die Mängelrügepflicht gemäß § 377 UGB.
Die Firma Schmidberger kann sich von der Pflicht zur Gewährung einer angemessenen Preisminderung dadurch befreien, als in angemessener Frist in einer für den Käufer zumutbaren Weise eine Verbesserung bewirkt oder das Fehlende nachgetragen wird. Auf Verschleißteile ist jegliche Gewährleistung ausgeschlossen. Mängel eines Teils der Lieferung berechtigen den Käufer weder zur Beanstandung der gesamten Lieferung noch zur Zurückbehaltung des gesamten Entgeltes. Sind nur Teile der Lieferung mangelhaft so kann die Firma Schmidberger die Instandsetzung einer Ersatzleistung hinsichtlich dieser Teile von der vorherigen Zahlung jenes Anteils des Gesamtkaufreises abhängig machen, die auf dem mangelfreien Teil der Lieferung entfällt.
Die Haftung der Firma Schmidberger für Mangel-Folgeschäden wird ausgeschlossen, es sei denn, es liegt bei der oder dem Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zu Grunde. Ein Preisminderungsanspruch steht dem Käufer nur zu, wenn der Mangel unbehebbar und geringfügig ist. Lediglich im Falle eines unbehebbar und nicht geringfügigen Mangels steht ein Behandlungsanspruch zu.


VI. Rücktritt:
Ist ein Teil mit der Erfüllung des Vertrages im Verzug, so ist der andere Teil berechtigt, unter Setzung einer Nachfrist von 14 Tagen, den Rücktritt vom Vertrag zu erklären. Eine Nichterfüllung des Vertrages durch den Käufer und den hieraus begründeten Rücktritts seitens des Verkäufers, so wie bei unbegründeten Rücktritt durch den Käufer, ist die Firma Schmidberger berechtigt 20 % des Kaufpreises als Vertragsstrafe/Stornogebühr geltend zu machen. Der Firma Schmidberger steht es naturgemäß frei einen darüber hinaus entstandenen Schaden geltend zu machen.

VII. Rechtswahl/Gerichtsstand:
Für die gegenständlichen Geschäftsbedingungen und die gesamte Rechtsbeziehung zwischen der Firma Schmidberger und dem Vertragspartner/Käufer gilt das Recht der Republik Österreich unter Ausschluss der Verweisungsnormen und unter Ausschluss des UN-Kaufrechtes. Vertragssprache ist Deutsch. Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist der Sitz der Firma Schmidberger. Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis, welches diesen Geschäftsbedingungen unterliegt, das Bezirksgericht Traun bzw. im Falle entsprechender Streitwertüberschreitungen das Landesgericht Linz für vereinbart.


VIII. Salvatorische Klausel:
Bei Ungültigkeit einzelner Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen wird die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen nicht berührt. An Stelle der unwirksamen Bestimmung gilt diejenige Bestimmung als vereinbart, welche dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt, jedoch zulässig ist.


IX. Datenschutz/Datennutzung:
Der Käufer stimmt zu, dass seine persönlichen Daten, nämlich Name, Firma, Adresse, Telefonnummer, E-MailAdresse, Firmenbuchnummer, Kontodaten zum Zwecke der Vertragserfüllung sowie zur Zusendung von Werbesendungen, Newslettern oder sonstigen unternehmensbezogenen Informationen bei der Firma Schmidberger verarbeitet werden. Der Käufer ist einverstanden, dass diese Daten in automatisierten Dateien gespeichert werden und aufgrund der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen auch über den Zeitpunkt der Vertragserfüllung hinaus. Der Käufer hat die rechtliche Zulässigkeit vor Auftragserteilung selbst zu klären und stellt diesbezüglich die Firma Schmidberger von allen Ansprüchen Dritter haftungsfrei. Insbesondere stellt der Käufer vor Auftragserteilung sicher, dass er sämtliche erforderlichen Rechte zur Weitergabe der von ihm dargestellten Informationen besitzt. Dies gilt insbesondere auch für Rechte an Bildern, Logos etc.